KAT Strichlogo Version 3 / Direktdruck / mit Zusatz

KAT Standard Strichlogo 3 einfarbig / unbedruckter Hintergrund

Zusatz „Ohne Kükentöten“

Für den Direktdruck auf Eierkartons kann das KAT Standard Strichlogo 3 auch mit dem Zusatz „Ohne Kükentöten“ verwendet werden. Der Schriftzug „Ohne Kükentöten“ ist fester Bestandteil des Logos. Er darf ausschließlich in der hier abgebildeten Version verwendet werden. Position und Größe zum Logo, dürfen dabei NICHT verändert werden.

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30 mm

KAT Standard Strichlogo 3 einfarbig / unbedruckter Hintergrund Zusatz „Ohne Kükentöten“

Styleguide

Anwendungsregeln KAT Standard Strichlogo 3 einfarbig / unbedruckter Hintergrund Zusatz „Ohne Kükentöten“

Rechtliche Hinweise & Nutzung

KAT-Richtlinien-Bestätigung

Unternehmen(erforderlich)
Name(erforderlich)
E-Mail(erforderlich)

1. Gegenstand der Erklärung
Der Teilnehmer ist auf Grundlage des mit dem Markeninhaber geschlossenen Teilnehmervertrags berechtigt, die im Vertrag bezeichnete(n) Marke(n) des Zertifizierungssystems im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu verwenden. Zusätzlich sind zu beachten:

  1. die Markensatzung in der jeweils geltenden Fassung, die den Umfang unddie Grenzen der Markennutzungsrechte sowie die Voraussetzungen ihrer Ausübung regelt, und
  2. der Styleguide in der jeweils geltenden Fassung, die die grafische,
    gestalterische und kommunikative Verwendung der Marke verbindlich
    festlegen. Die Markensatzung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung [auf der Website des KAT e.V.] […] einsehbar unter [Leitfäden …]. Der Styleguide ist in seiner jeweils aktuellen Fassung [im internen Bereich der Website des KAT e.V.] […] einsehbar unter […].

2. Bestätigung der Kenntnisnahme
Der Teilnehmer bestätigt, dass ihm die Markensatzung sowie der Styleguide in der bei Abgabe dieser Erklärung jeweils geltenden Fassung vollständig vorliegen, dass er deren Inhalt zur Kenntnis genommen und verstanden hat und dass er Gelegenheit hatte, etwaige Verständnisfragen mit dem Markeninhaber zu klären.

3. Verpflichtungserklärung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm nach Maßgabe des Teilnehmervertrags, der Markensatzung und des Styleguide eingeräumten Markennutzungsrechte ausschließlich im Rahmen ihrer vertraglichen Zweckbestimmung auszuüben und dabei insbesondere

  1. die Marke(n) nur für die im Teilnehmervertrag bezeichneten Produkte,
    Dienstleistungen oder Sachverhalte zu verwenden,
  2. die in dem Styleguide vorgegebenen Vorgaben zu Form, Farbgebung, Größe, Platzierung, Schutzzonen, Schriftarten, zulässigen Varianten und sonstigen gestalterischen Parametern unverändert einzuhalten,
  3. keine Veränderungen, Ergänzungen, Verzerrungen, Ausschnitte,
    Überlagerungen oder sonstigen Bearbeitungen der Marke(n)
    vorzunehmen, die nicht ausdrücklich in dem Styleguide gestattet sind,
  4. die Marke(n) nicht in einer Weise zu verwenden, die geeignet ist, ihre Unterscheidungskraft, ihren Ruf oder ihre Wertschätzung zu
    beeinträchtigen oder einen unzutreffenden Eindruck über Herkunft,
    Qualität, Zertifizierungsumfang oder Reichweite der Teilnahme am
    Zertifizierungssystem zu erwecken,
  5. die in der Markensatzung vorgesehenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen für die Markennutzung dauerhaft einzuhalten und Veränderungen der maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse dem Markeninhaber unverzüglich anzuzeigen,
  6. bei Beendigung des Teilnehmervertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – die Verwendung der Marke(n) unverzüglich einzustellen und sämtliche markentragenden Materialien, soweit vertraglich vorgesehen, zu entfernen, herauszugeben oder zu vernichten.

4. Anpassung an Aktualisierungen
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Markensatzung und der Styleguide vom Markeninhaber nach Maßgabe des Teilnehmervertrags fortgeschrieben werden können. Die Aktualisierungen sind an den unter 1. genannten Speicherorten einsehbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils aktuelle Fassung nach deren Bekanntgabe innerhalb der vom Markeninhaber gesetzten Umsetzungsfrist anzuwenden und seine Markenverwendung entsprechend anzupassen.

5. Folgen der Nichteinhaltung
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Verstöße gegen die in dieser Erklärung übernommenen Pflichten die im Teilnehmervertrag und in der Markensatzung vorgesehenen Rechtsfolgen auslösen können, insbesondere Abmahnung, Vertragsstrafen, Aussetzung oder Entzug der Markennutzungsrechte, Kündigung des Teilnehmervertrags sowie marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Markeninhabers.